Unfallversicherung bei Schulbeginn
Seit einigen Tagen hat in vielen Bundesländern die Schule wieder begonnen und damit auch für zahlreiche Schüler der Start in den Schulalltag. Woran die frisch eingeschulten Kids wohl nicht denken, aber die Eltern sich Sorgen machen: wie ist mein Kind versichert, wenn denn unglücklicherweise doch einmal etwas passiert?
Ob das Kind nun auf dem Schulweg vom Rad fällt und sich verletzt oder das Kind sich den Arm bricht, wenn es in der Pause auf dem Schulhof Fußball spielt, in allen Fällen zahlt hier die gesetzliche Unfallversicherung.
Finanziert wird die gesetzliche Unfallversicherung aus Steuermitteln und schützt nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene.
Für alle Unternehmungen, die während der gesetzlichen Schulzeit unter Aufsicht eines Lehrers oder Erziehers durchgeführt werden, ist das Kind durch die Unfallversicherung geschützt. Dazu gehören zum Beispiel auch Schulausflüge oder Museumsbesichtigungen, sowie die Hinfahrt und die Heimfahrt. Ausgenommen sind längere Umwege, die auf diesen Wegen getätigt werden.
Kommt es zu einem Unfall, dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Arzt- und Krankenhauskosten, Kosten für Medikamente und Kuren. In besonders schweren Fällen wird auch eine Rente gezahlt, die Höhe ist abhängig von dem Grad der Verletzung.
Kommt es zu einem Unfall, dann muss die zuständige Unfallversicherung schnellstmöglich informiert werden, passiert der Unfall auf dem Schulgelände, dann übernimmt diesen Weg meist die Schule selbst. Kommt es auf dem Weg zu einem Unfall, dann müssen Eltern die Unfallversicherung übernehmen.
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