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Beitragssätze

Wednesday, October 29th, 2008

Bald tritt sie in Kraft, die neue Krankenversicherungs-Reform. Ab da heißt es „alle gesetzlich versicherten Menschen zahlen einen einheitlichen Beitragssatz“. Für die meisten Menschen bedeutet dies, dass der Beitrag weiter ansteigen wird, denn der Beitragssatz soll bei 15,5 % liegen.
Lediglich Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert bleiben möchten und sich nicht für eine private Versicherung entscheiden, erhalten einen Beitragssatz von nur 14,9 %. Auf den ersten Blick klingt dies nicht schlecht. Jedoch ist der Beitragssatz für Selbstständige nur deshalb so „gering“, weil unter anderem die Krankengeld-Erstattung weg fällt. Somit sind auch Selbstständige nicht bevorzugt.
Wie die Beitragssätze ab dem Jahre 2010 aussehen, steht noch in den Sternen, denn ab dann können die Krankenversicherungen, die mit dem einheitlichen Satz nicht auskommen, ihre Beiträge wieder erhöhen.
Der Ärger der Menschen, die sich fortwährend die Frage stellen, warum die Beitragssätze dann eigentlich erst angeglichen werden, ist vorprogrammiert und absolut verständlich. Wenngleich Politiker die Einigung für einen großen Fortschritt halten.

Freiwillig versicherte Selbstständige werden benachteiligt

Tuesday, October 14th, 2008

Wer als Selbstständiger in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss ohnehin sehr hohe Beiträge zahlen. Diese Beiträge sind oft sogar höher, als die der privaten Krankenversicherungen, bei denen man sogar deutlich bessere Leistungen erhält.

Bislang war es so, dass Selbstständige, die freiwillig versichert waren, in Fällen des krankheitsbedingten Ausfalls ihrer Arbeit zum Teil von der Krankenkasse dafür entschädigt worden. Dies soll ab 2009 nicht mehr der Fall sein.

Man kann also davon ausgehen, dass die Beiträge deutlich ansteigen, die Leistungen jedoch weiterhin abgeschwächt werden.

Für viele Selbstständige könnte es deshalb eine sehr gute Lösung sein, sich bei einer privaten Krankenversicherung zusätzlich zu versichern, beispielsweise in Form einer Tagegeldversicherung. Durch diese kann im Falle einer Krankheit der Umsatzeinbruch zumindest zum Teil ausgeglichen werden.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zusätzlich gegen einen solchen Fall zu versichern. Die Kosten hierfür werden allerdings ebenfalls sehr hoch sein.

Viele Versicherte stehen deshalb derzeit vor sehr schwierigen Entscheidungen.